Archiv für den Monat: September 2021

AKTUELL 27.9.2021: Wie bereite ich die internen Abläufe im Unternehmen gut vor?

Haben Sie sich bereits mit der Einführung eines Digitalen Hinweisgebersystems beschäftigt? Wenn ja, haben Sie sicherlich auch die internen Prozesse definiert. Wenn nein, müssen Sie u.a. über folgende Themen nachdenken (Auszug):

  • Eingegangene Hinweise können entweder im Unternehmen oder extern bearbeitet werden
  • Die Suche nach einer vertrauenswürdigen Person zur Bearbeitung war erfolgreich
  • Alle notwendigen Personen sind in die Prozesse eingebunden
  • Die interne Kommunikation zum Hinweisgebersystem läuft gut

Falls SIE weitere Informationen benötigen sind WIR gerne für Sie da.

AKTUELL 20.9.2021: Auch Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen ein Hinweisgebersystem bereitstellen.

Die EU-Richtlinie 2019/1937 nimmt auch Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern in die Pflicht. Sie müssen ebenfalls ein anonymes digitales Meldesystem etablieren. Was für die juristischen Personen des privaten und öffentlichen Sektors gilt ist in § 8 geregelt. Bis zur Bundestagswahl sind es nur noch wenige Tage und die Kandidaten befinden sich auf der Zielgeraden und im Tunnel. Da die Richtlinie 2019/1937 bis zum 17.12.2021 umgesetzt werden muss, wird die neue Bundesregierung schnell handeln.

Handeln Sie ebenfalls und beschäftigen Sie sich frühzeitig mit den Inhalten.

  • Sind Sie betroffen?
  • Welcher Zeitraum steht mir zur Verfügung?
  • Welche internen Regelungen möchten Sie treffen?
  • Wen muss ich an der Entscheidungsfindung beteiligen?
  • Wie werde ich die Kommunikation gestalten?

SIE benötigen Unterstützung? WIR helfen IHNEN gerne persönlich.

AKTUELL 13.9.2021: Was zeichnet ein sicheres Digitales Hinweisgebersystem aus?

Mit unserem Digitalen Hinweisgebersystem erfüllen Sie alle Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie. Ihre Mitarbeiter sowie Ihre Geschäftspartner erhalten durch unser System die Möglichkeit, auf Missstände intern aufmerksam zu machen bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen. Unternehmen erfahren dadurch frühzeitig davon und können rechtzeitig Maßnahmen ergreifen. Der Schutz der hinweisgebenden Person bleibt durch einen verschlüsselten Meldekanal immer gewahrt.

WIR bieten:

Datensicherheit

Datenschutz

Rechtskonformität

Prozesssicherheit nach ISO 27001

Umfangreiche Beratung und Betreuung

AKTUELL 6.9.2021: Wird die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 ernsthaft betrieben?

Was tut sich bei der Umsetzung der Richtlinie in nationale Gesetze der einzelnen Mitgliedsstaaten?

Die Uhr tickt. Bis zum 17.12.2021 muss die Richtlinie umgesetzt werden. Nicht nur in Deutschland scheint wenig Interesse vorzuliegen. Lediglich ein Land hat substanzielle Fortschritte erzielt. Am 9. Februar 2021 hat die Regierung der Tschechischen Republik einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Hinweisgebern ins Parlament eingebracht.

TRANSPARENCY INTERNATIONAL sieht bei weiteren fünf Ländern begrenzte Fortschritte und bei 2/3 der EU-Länder keinen oder minimalen Fortschritt.