Im Vorfeld der Einführung Ihres Digitalen Hinweisgebersystems sollten Sie über die Kategorien nachdenken, die Sie gemeldet haben möchten. Versetzen Sie sich in die schwierige Lage einer hinweisgebenden Person. Sie hat sich dazu entschlossen, Ihnen Informationen über ein Fehlverhalten mitzuteilen. Helfen Sie ihr mit klar definierten Kategorien, gerne auch mit Beispielen was darunter zu verstehen ist. Vermeiden Sie dadurch Missverständnisse. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren sie uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Archiv für den Monat: Februar 2022
AKTUELL 21.2.2022: Die ersten „blauen Briefe“ aus Brüssel!
Die EU-Kommission hat an 24 EU-Staaten, darunter auch Deutschland, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Empfänger der „blauen Briefe“ haben die EU-Richtlinie 2019/1937 bisher nicht umgesetzt. Die erste Stufe des Verfahrens hat die Kommission am 27. Januar mit dem Verschicken der Schreiben eingeleitet. Die betroffenen Länder haben nun wenige Monate Zeit, um zu reagieren. Im nächsten Schritte dürften sich die Vertragsverletzer vor dem Europäischen Gerichtshof wiederfinden. Dieser wird dann gegebenenfalls Sanktionen verhängen.
AKTUELL 14.2.2022: Garantiert Ihr digitales Hinweisgebersystem eine sichere Kommunikation mit der hinweisgebenden Person?
Die EU-Richtlinie sichert Personen, die einen Verstoß melden, einen umfassenden Schutz zu. Die Meldung kann anonym erfolgen, die Identität der Person muss also nicht bekannt gemacht werden. Erfolgt die Meldung über ein digitales Hinweisgebersystem, muss eine sichere Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und der bearbeitenden Person („Meldestellenbeauftragter“) möglich sein. Stellt Ihr System das zur Verfügung? Das Digitale Hinweisgebersystem der complianceline GmbH stellt u.a. durch eine Zweifaktor-Authentifizierung sicher, dass kein Unbefugter den Vorgang einsehen kann und damit Kenntnis der sensiblen Daten erhält. Möchten Sie mehr über diese Lösung wissen? Kontaktieren Sie uns!