Das Umsetzen der EU-Richtlinie möglichst effizient und digital gestalten – werden Sie frühzeitig aktiv. Bereits zum 17.12.2021 hätte die Richtlinie in ein nationales Gesetz münden müssen. Das ist gescheitert und die Verantwortung zur Umsetzung liegt nun bei der Ampel-Koalition. Diese hat eine zügige Umsetzung versprochen und das lässt vermuten, dass Umsetzungsfristen recht kurz ausfallen dürften. Rechtsverstöße in den Unternehmen fallen in den meisten Fällen zunächst den Mitarbeitern auf. Als Verantwortlicher im Unternehmen fördern Sie eine Kultur des Hinsehens. Bieten Sie möglichst frühzeitig Ihr eigenes Digitales Hinweisgebersystem an. Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit den notwendigen Prozessen. Sie werden schnell merken, wie umfangreich das wird. Wir unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns.
Archiv für den Monat: März 2022
AKTUELL 21.3.2022: Lohnt sich ein Digitales Hinweisgebersystem überhaupt?
Wenn ein Verstoß festgestellt wird, gilt es, schnell zu handeln und kurzen Prozess zu machen. „Compliance lebt von Konsequenz“, sagt der Compliance-Chef eines großen Chemieunternehmens. Ein Mitarbeiter, der für eine zweifelhafte Ausschreibung verantwortlich war wurde versetzt. Und Lieferanten, die sich nicht an die Regeln halten, werden so lange bei Aufträgen nicht berücksichtigt, bis sie den Nachweis erbringen, dass sie die Mängel beseitigt haben. Hier wird ein klares Signal ausgesendet: Wer die Regeln missachtet, wird unter seinem Fehlverhalten wirtschaftlich leiden.
Laut einer Studie kommen 40% der Straftaten in einem Unternehmen durch Whistleblower ans Licht. Mitarbeiter tragen zur Hälfte zu den Hinweisen bei. Häufigster Grund der Meldung: Korruption
Die Ampelkoalition wird zeitnah ein nationale Gesetz vorlegen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Definition Ihrer Prozesse. Das nimmt bekanntlich Zeit in Anspruch. Warten Sie nicht zu lange. Gehen Sie das Thema aktiv an.
AKTUELL 15.3.2022: Ein Schritt zurück, dafür zwei Schritte nach vorn?
Die letzte Bundesregierung hatte es glatt versäumt, die entsprechenden EU-Vorgaben zum Whistleblowing-Schutz rechtzeitig (Stichtag 17.12.2021) umzusetzen. Inzwischen hat die EU-Kommission die Verzögerung auf ihrer Agenda und „Blaue Briefe“ an die entsprechenden EU-Länder verschickt. Bekommen wir jetzt ein besseres Gesetz? Was die Große Koalition versäumt hat holt die Ampelkoalition jetzt nach. Die Zeit zur Umsetzung drängt da die EU-Kommission ihrerseits aktiv ist und Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird. Noch scheint es nicht einmal einen Entwurf zu geben. Diesen will man (das Bundesjustizministerium) demnächst vorliegen zu haben. Mit der Umsetzung in deutsches Recht hapert es ja etwas. Das muss nicht schlecht sein. Hatten sich doch die Großkoalitionäre bei der Ausweitung der EU-Richtlinie 2019/1937 auf Verstöße gegen deutsche Recht nicht verständigen können. Im Koalitionsvertrag der „Ampel“ steht jedenfalls, dass man sich nicht mit dieser Minimalvariante der Richtlinie zufrieden geben möchte.
AKTUELL 7.3.2022: Frankreich ist dabei
Auch in Frankreich wurde die Whistleblowing-Richtlinie in Form eines eigenen Gesetzes umgesetzt. Frankreich reiht sich damit hinter Schweden, Dänemark, Portugal, Litauen, Malta, Zypern und Lettland als 8. EU-Land mit einer nationalen Gesetzgebung ein.
Vertragsverletzungsverfahren für Deutschland und Österreich: Die Alpenrepublik hat den Entwurf für ein nationales Gesetz doch nicht im Parlament verabschiedet und gehört leider zu den Kandidaten, die aus Brüssel mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert werden. Auch bei uns in Deutschland wird weiter verzögert. Ob das zu einem besseren Gesetzestext führt wird sich zeigen.