Archiv für den Monat: Juli 2022

AKTUELL 18.7.2022: Eine aktuelle Einschätzung

Es ist sehr zu begrüßen, dass der Gesetzgeber einen neuen Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt hat. Das liegt aber hauptsächlich daran, dass ihn europarechtliche Vorgaben dazu drängen. Der nun vorliegende zweite Entwurf geht zum Teil über die Vorgaben seitens der EU hinaus, an einigen Stellen greift der Entwurf hingegen nicht weit genug.

Der Entwurf von Marco Buschmann geht über die Anforderungen der EU- Whistleblower Richtlinie hinaus und schützt die Hinweisgeber nicht nur bei Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch bei Meldungen von Verstößen gegen bestimmte Bereiche des nationalen Rechts. Bemängelt werden muss, dass dem Entwurf nach nur Meldungen von bestimmten Rechtsverstößen geschützt sind, etwa straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße. Dadurch bleiben Meldungen vieler anderer potenzieller Missstände außen vor. Warum wird es hier kompliziert? Denn Hinweisgeber müssen einen Katalog im Gesetz durchgehen, um herauszufinden, ob der von ihnen beobachtete Verstoß auch wirklich in den Geltungsbereich fällt. Was oder wen will das Gesetz eigentlich schützen?

Die Unternehmen in Deutschland sind gut beraten, wenn sie ein effektives internes Meldesystem etablieren. Es droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 EUR falls keine interne Meldestelle eingerichtet wird. Durch die Gleichstellung von internen und externen Meldesystemen haben Hinweisgeber die Möglichkeit, sofort extern zu melden falls die interne Meldestelle fehlt. Im Sinne eines Unternehmens sollte die interne Meldung sein, denn dass tatsächliche oder auch nur behauptete Verstöße zu staatlichen Kontrollen führen sollten die Unternehmen vermeiden. Bei einer internen Meldung haben die Unternehmen alle Fäden in der Hand, um eventuelle Probleme selbst zu lösen.

AKTUELL 12.7.2022: Wann werden die Kommunen aktiv?

In vielen Kommunen sind die Verwaltungen beim Thema Hinweisgeberschutz und der Umsetzung der EU-Richtlinie augenblicklich inaktiv und warten, bis das Gesetz die parlamentarische Hürde genommen hat. Da wir durch die Verzögerung bei der Umsetzung in deutsches Recht bereits wertvolle Zeit verloren haben, rechnen wir mit kurzen Fristen für die Einführung des Digitalen Hinweisgebersystems. Doch es gib auch Ausnahmen wie wir heute erfahren. Wenn Sie dazu mehr erfahren möchten kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

AKTUELL 4.7.2022: Kritik am Gesetzentwurf

Mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes sollen Arbeitnehmer oder Beamte künftig umfassend vor Repressalien geschützt werden. Dies könnten die Kündigung oder eine Abmahnung sein. Sobald sie auf Straftaten oder Verstöße aus ihrem beruflichen Umfeld aufmerksam machen, soll ihnen das neue Gesetz umfassenden Schutz bieten.

Da Deutschland bei der Umsetzung gezögert hat, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU eingeleitet.

Mittlerweile gibt es einen zweiten Entwurf – diesmal heißt der verantwortliche Minister Marco Buschmann – und auch an diesem Text scheiden sich die Geister. Kritikpunkte sind u.a.:

  • „legislative Übererfüllung“
  • Verstöße gegen EU-Recht als auch gegen nationales Recht sollen meldepflichtig sein
  • Soll eine Meldung INTERN oder EXTERN gemeldet werden?
  • Wird der Kündigungsschutz unnötig aufgewertet?