Meldestellen im Lichte des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes: Eine Chance zur Risikoreduktion
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das seit dem 2. Juli 2023 in Deutschland in Kraft ist, hat erhebliche Auswirkungen auf die kartellrechtliche Compliance und die Rolle von Meldestellen in Unternehmen. Das Gesetz schützt Personen, die Kenntnis von Rechtsverstößen erlangen und diese an Hinweisgeberstellen weitergeben, wodurch es ihnen leichter gemacht wird, Missstände aufzudecken und zur Rechtstreue beizutragen. Es umfasst nicht nur Verstöße gegen das EU-Recht, sondern auch gegen zahlreiche Bestimmungen des deutschen Rechts.
Meldestelle als Maßnahme zur Risikoreduktion
Für Unternehmen sind Meldestellen daher ein wichtiges Mittel zur Risikoreduktion. Insbesondere sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und Ansprechpartner für die Meldung und Offenlegung von Rechtsverstößen bereitzustellen. Dazu werden Meldestellenbeauftragte benannt. Dies trägt zur Transparenz bei und stärkt das Vertrauen in die Compliance-Prozesse. Unternehmen können diese Aufgabe auch an spezialisierte Dienstleister (externe Meldestellenbeauftragte) auslagern, um den Prozess zu optimieren und eine noch effizientere Behandlung von Rechtsverstößen sicherzustellen. (Hinweis: wir bieten einen solchen Service an!)
Wahlrecht des Hinweisgebers zwischen interner und externer Meldestelle
Ein interessanter Aspekt des Gesetzes ist das Wahlrecht der Hinweisgeber. Sie können sich entweder direkt an eine externe Meldestelle wie das Bundeskartellamt (BKartA) oder an die interne Meldestelle des Unternehmens wenden. Dies stärkt die Position der Hinweisgeber und unterstreicht die Bedeutung einer effektiven und zuverlässigen internen Meldestelle. (Merke: externe Meldestellen sind keine ausgelagerten internen Meldestellen, sondern solche bei Behörden!)
Höheres Risiko bei Meldung an behördliche Meldestellen!
Das HinSchG schafft jedoch auch ein Spannungsverhältnis zwischen internem und externem Whistleblowing. Wenn Hinweisgeber sich direkt an das BKartA wenden, kann dies die Chancen des Unternehmens auf eine Bußgelderlass im Rahmen des Kronzeugenprogramms verringern. Deshalb müssen Unternehmen ihre internen Meldeprozesse und die dazugehörige Kommunikation verbessern, um das Risiko externer Meldungen zu minimieren und den Schutz der Whistleblower zu gewährleisten.
Mehr Verantwortung für robuste Compliance-Maßnahmen und Schulungen
Schließlich erhöht das Gesetz den Handlungsdruck auf Unternehmen in Bezug auf Compliance-Maßnahmen. Sie sind mehr denn je dazu angehalten, robuste Compliance-Systeme und zuverlässige interne Meldemechanismen einzurichten, um finanzielle und Reputationsrisiken zu minimieren. Mit professionellen Dienstleistungen, von der Erstellung maßgeschneiderter Schulungsunterlagen bis hin zu Legal Tech Tools für interne Verdachtsmeldungen, können Unternehmen diesen Herausforderungen effektiv begegnen.