AKTUELL 21.2.2022: Die ersten “blauen Briefe” aus Brüssel!

Die EU-Kommission hat 24 EU-Staaten, einschließlich Deutschland, in Bezug auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert. Bisher haben diese Länder die Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt, was zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Die Kommission hat den ersten Schritt des Verfahrens am 27. Januar eingeleitet, indem sie die betroffenen Länder mit “blauen Briefen” darüber informierte, dass sie die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben. Die Empfänger haben nun einige Monate Zeit, um auf die Schreiben zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu ergreifen.

Wenn die betroffenen Länder nicht innerhalb der gesetzten Frist angemessen reagieren, könnte der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden. In diesem Fall könnte der Gerichtshof gegebenenfalls Sanktionen gegen die Vertragsverletzer verhängen, um sicherzustellen, dass die Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt wird.

Die EU-Richtlinie 2019/1937 hat das Ziel, Whistleblower zu schützen und sie vor Repressalien zu bewahren, wenn sie Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist von großer Bedeutung, um Transparenz, Integrität und Verantwortlichkeit in der EU zu fördern und Hinweisgebern einen angemessenen Schutz zu gewährleisten.