AKTUELL 31.1.2022: Schnelle Umsetzung eines sicheren Digitalen Hinweisgebersystems – jetzt handeln

Sie möchten es sicher vermeiden, dass sich Hinweisgeber an die Öffentlichkeit wenden. Werden Sie aktiv und richten Sie frühzeitig Ihr Digitales Hinweisgebersystem ein. Sowohl Ihre Mitarbeiter als auch sonstige Hinweisgeber können sich an das interne System des Unternehmens wenden. Die notwendige Aufklärung kann zunächst intern erfolgen, viele der eingehenden Hinweise lassen sich auf diesem Weg geräuschlos bearbeiten. Gelangen Streitigkeiten an die Öffentlichkeit führt das häufig zu Reputationsschäden. Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Möglichst schnell ein eigenes System zu etablieren, signalisiert allen Beteiligten eine positive Unternehmenskultur und eine offene und ehrliche Kommunikation. Rechnen Sie nach der Umsetzung in deutsches Recht mit einer kurzen Umsetzungsfrist. Der Gesetzgeber wird Druck machen, schließlich sollte das bereits zum 17.12.2021 umgesetzt sein.

Um zu vermeiden, dass sich Hinweisgeber an die Öffentlichkeit wenden, ist es ratsam, frühzeitig ein sicheres Digitales Hinweisgebersystem einzurichten. Durch die Implementierung eines internen Systems können sowohl Mitarbeiter als auch externe Hinweisgeber vertraulich und anonym Meldungen über mögliche Verstöße oder Missstände im Unternehmen abgeben. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, die eingehenden Hinweise diskret und effektiv zu bearbeiten, bevor sie öffentlich bekannt werden.

Streitigkeiten oder öffentlich bekanntgewordene Missstände können zu erheblichen Reputationsschäden für ein Unternehmen führen. Es ist daher wichtig, dieses Risiko nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Durch die frühzeitige Etablierung eines eigenen Hinweisgebersystems signalisiert das Unternehmen seinen Mitarbeitern und externen Beteiligten eine positive Unternehmenskultur, die auf offener und ehrlicher Kommunikation basiert.

Es ist ratsam, die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in deutsches Recht schnellstmöglich voranzutreiben, da der Gesetzgeber Druck ausüben wird, um die gesetzliche Frist einzuhalten. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern ihr internes Meldesystem bis zum 17. Dezember 2021 etabliert haben sollten. Eine zeitnahe Umsetzung zeigt das Engagement des Unternehmens für Transparenz, Integrität und einen verantwortungsvollen Umgang mit Hinweisen auf mögliche Verstöße.

Für die Einführung und Umsetzung Ihres eigenen Digitalen Hinweisgebersystems stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie dabei, eine sichere und effektive Lösung zu schaffen, die den Anforderungen des Gesetzes und den Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht wird. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten.

author avatar
Julian Beer
author avatar
Julian Beer