AKTUELL 30.8.2021: Die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland
Bis Mitte Dezember müssen die EU-Länder die Richtline in nationale Gesetze umwandeln. Wie weit sind wir in Deutschland und welche Probleme sind noch zu lösen?
Im Arbeitsrecht und im Bereich der DSGVO sind laut Experten Nachbesserungen im Entwurf aus dem Hause von Frau Lambrecht notwendig. Sie sehen auf der einen Seite das Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und andererseits das berechtigte Interesse zur Offenlegung durch die hinweisgebende Person. Wer einen Gesetzesverstoß meldet darf nicht benachteiligt werden – die Person wird durch die EU-Richtlinie geschützt. Wird vorsätzlich ein falscher Hinweis gemeldet, haftet die hinweisgebende Person auf Schadensersatz. Dadurch sind Unternehmen gegen Missbrauch geschützt.