AKTUELL 21.3.2022: Lohnt sich ein Digitales Hinweisgebersystem überhaupt?

Wenn ein Verstoß festgestellt wird, gilt es, schnell zu handeln und kurzen Prozess zu machen. „Compliance lebt von Konsequenz“, sagt der Compliance-Chef eines großen Chemieunternehmens. Ein Mitarbeiter, der für eine zweifelhafte Ausschreibung verantwortlich war wurde versetzt. Und Lieferanten, die sich nicht an die Regeln halten, werden so lange bei Aufträgen nicht berücksichtigt, bis sie den Nachweis erbringen, dass sie die Mängel beseitigt haben. Hier wird ein klares Signal ausgesendet: Wer die Regeln missachtet, wird unter seinem Fehlverhalten wirtschaftlich leiden.

Laut einer Studie kommen 40% der Straftaten in einem Unternehmen durch Whistleblower ans Licht. Mitarbeiter tragen zur Hälfte zu den Hinweisen bei. Häufigster Grund der Meldung: Korruption

Die Ampelkoalition wird zeitnah ein nationale Gesetz vorlegen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Definition Ihrer Prozesse. Das nimmt bekanntlich Zeit in Anspruch. Warten Sie nicht zu lange. Gehen Sie das Thema aktiv an.

AKTUELL 15.3.2022: Ein Schritt zurück, dafür zwei Schritte nach vorn?

Die letzte Bundesregierung hatte es glatt versäumt, die entsprechenden EU-Vorgaben zum Whistleblowing-Schutz rechtzeitig (Stichtag 17.12.2021) umzusetzen. Inzwischen hat die EU-Kommission die Verzögerung auf ihrer Agenda und „Blaue Briefe“ an die entsprechenden EU-Länder verschickt. Bekommen wir jetzt ein besseres Gesetz? Was die Große Koalition versäumt hat holt die Ampelkoalition jetzt nach. Die Zeit zur Umsetzung drängt da die EU-Kommission ihrerseits aktiv ist und Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird. Noch scheint es nicht einmal einen Entwurf zu geben. Diesen will man (das Bundesjustizministerium) demnächst vorliegen zu haben. Mit der Umsetzung in deutsches Recht hapert es ja etwas. Das muss nicht schlecht sein. Hatten sich doch die Großkoalitionäre bei der Ausweitung der EU-Richtlinie 2019/1937 auf Verstöße gegen deutsche Recht nicht verständigen können. Im Koalitionsvertrag der „Ampel“ steht jedenfalls, dass man sich nicht mit dieser Minimalvariante der Richtlinie zufrieden geben möchte.

AKTUELL 7.3.2022: Frankreich ist dabei

Auch in Frankreich wurde die Whistleblowing-Richtlinie in Form eines eigenen Gesetzes umgesetzt. Frankreich reiht sich damit hinter Schweden, Dänemark, Portugal, Litauen, Malta, Zypern und Lettland als 8. EU-Land mit einer nationalen Gesetzgebung ein.

Vertragsverletzungsverfahren für Deutschland und Österreich: Die Alpenrepublik hat den Entwurf für ein nationales Gesetz doch nicht im Parlament verabschiedet und gehört leider zu den Kandidaten, die aus Brüssel mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert werden. Auch bei uns in Deutschland wird weiter verzögert. Ob das zu einem besseren Gesetzestext führt wird sich zeigen.

AKTUELL 28.2.2022: Welche Hinweise möchten Sie erhalten?

Im Vorfeld der Einführung Ihres Digitalen Hinweisgebersystems sollten Sie über die Kategorien nachdenken, die Sie gemeldet haben möchten. Versetzen Sie sich in die schwierige Lage einer hinweisgebenden Person. Sie hat sich dazu entschlossen, Ihnen Informationen über ein Fehlverhalten mitzuteilen. Helfen Sie ihr mit klar definierten Kategorien, gerne auch mit Beispielen was darunter zu verstehen ist. Vermeiden Sie dadurch Missverständnisse. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren sie uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

AKTUELL 21.2.2022: Die ersten „blauen Briefe“ aus Brüssel!

Die EU-Kommission hat an 24 EU-Staaten, darunter auch Deutschland, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Empfänger der „blauen Briefe“ haben die EU-Richtlinie 2019/1937 bisher nicht umgesetzt. Die erste Stufe des Verfahrens hat die Kommission am 27. Januar mit dem Verschicken der Schreiben eingeleitet. Die betroffenen Länder haben nun wenige Monate Zeit, um zu reagieren. Im nächsten Schritte dürften sich die Vertragsverletzer vor dem Europäischen Gerichtshof wiederfinden. Dieser wird dann gegebenenfalls Sanktionen verhängen.

AKTUELL 14.2.2022: Garantiert Ihr digitales Hinweisgebersystem eine sichere Kommunikation mit der hinweisgebenden Person?

Die EU-Richtlinie sichert Personen, die einen Verstoß melden, einen umfassenden Schutz zu. Die Meldung kann anonym erfolgen, die Identität der Person muss also nicht bekannt gemacht werden. Erfolgt die Meldung über ein digitales Hinweisgebersystem, muss eine sichere Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und der bearbeitenden Person („Meldestellenbeauftragter“) möglich sein. Stellt Ihr System das zur Verfügung? Das Digitale Hinweisgebersystem der complianceline GmbH stellt u.a. durch eine Zweifaktor-Authentifizierung sicher, dass kein Unbefugter den Vorgang einsehen kann und damit Kenntnis der sensiblen Daten erhält. Möchten Sie mehr über diese Lösung wissen? Kontaktieren Sie uns!

AKTUELL 31.1.2022: Schnelle Umsetzung eines sicheren Digitalen Hinweisgebersystems – jetzt handeln

Sie möchten es sicher vermeiden, dass sich Hinweisgeber an die Öffentlichkeit wenden. Werden Sie aktiv und richten Sie frühzeitig Ihr Digitales Hinweisgebersystem ein. Sowohl Ihre Mitarbeiter als auch sonstige Hinweisgeber können sich an das interne System des Unternehmens wenden. Die notwendige Aufklärung kann zunächst intern erfolgen, viele der eingehenden Hinweise lassen sich auf diesem Weg geräuschlos bearbeiten.

Gelangen Streitigkeiten an die Öffentlichkeit führt das häufig zu Reputationsschäden. Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Möglichst schnell ein eigenes System zu etablieren, signalisiert allen Beteiligten eine positive Unternehmenskultur und eine offene und ehrliche Kommunikation. Rechnen Sie nach der Umsetzung in deutsches Recht mit einer kurzen Umsetzungsfrist. Der Gesetzgeber wird Druck machen, schließlich sollte das bereits zum 17.12.2021 umgesetzt sein.

AKTUELL 24.1.2022: Die unmittelbare Wirkung der Whistleblower-Richtlinie

Viele Unternehmen befinden sich seit dem 18. Dezember 2021 mit einer unsicheren Rechtslage konfrontiert. Der deutsche Gesetzgeber nimmt durch die verspätete Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie Schwierigkeiten für die Unternehmen billigend in Kauf. Es stellt sich also Frage, welche Folge die verspätete Umsetzung und ein fehlendes deutsches Gesetz für Unternehmen tatsächlich hat.

Doch es gibt auch eine gute Nachricht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, können Richtlinien ohne eine entsprechende nationale Umsetzung zu keinen unmittelbaren Pflichten für die Unternehmen führen. Bleibt der Gesetzgeber untätig, soll sich das nicht zu Lasten der Unternehmen auswirken. Hierdurch werden die Unternehmen geschützt. Diese Sicherheit gibt Ihnen die Möglichkeit, schon heute mit den ersten Schritten in die Planung Ihres Hinweisgebersystems einzusteigen. Wir unterstützen Sie dabei sehr gerne.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.

AKTUELL 17.1.2022: Ziel der Whistleblowing-Richtlinie

Die EU hat sich mit der Richtlinie 2019/1937 zum Ziel gesetzt, das Unionsrecht besser durchzusetzen. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Ziels ist es, die Meldebereitschaft von Hinweisgebern zu fördern und zu erhöhen. Hierfür schreibt die Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten unter anderem folgende wesentliche Maßnahmen verbindlich in ein Pflichtenheft:

  • Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb eines internen Hinweisgeber-Systems
  • Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb eines externen Hinweisgeber-Systems
  • Recht zur Offenlegung von Meldungen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Verbot von Repressalien gegenüber dem Hinweisgeber
  • Beweislastumkehr zugunsten des Hinweisgebers

Die EU-Richtlinie nimmt neben den Arbeitnehmern und den Beamten auch Lieferanten und Auftragnehmer, also die Dienstleister inkl. deren Beschäftigten in den Anwendungsbereich auf. Anteilseigner (Eigentümer) und Personen, die dem Leitungsbereich oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören (also z. B. die Geschäftsführer einer GmbH) fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Dadurch erhalten auch externe Personen, die betriebliche Informationen durch ihre berufliche Zusammenarbeit mit einem Unternehmen erfahren, den Schutz der EU-Richtlinie.

AKTUELL 10.1.2022: Was kann Ihr Hinweisgebersystem?

Die Frist ist verstrichen – seit dem 17.12.2021 müssen Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern und Kommunen mit mehr als 10000 Einwohnern ein sicheres digitales Hinweisgebersystem installiert haben. Da der deutsche Gesetzgeber bisher kein nationales Gesetz verabschiedet hat gelten die Inhalte der EU-Richtlinie 2019/1937 als Mindestanforderung. Ein Großteil der Betroffenen spielt auf Zeit. Sie sehen ohne ein nationales Gesetz keinen akuten Handlungsbedarf. Zahlt sich das aus?

Sollten Sie aktiv an der Einführung Ihres Hinweisgebersystems arbeiten, müssen Sie folgende Fragen beantworten (eine Auswahl):

  • Kann ein gegenseitiger Informationsaustausch mit dem Hinweisgeber sicher über das System stattfinden ohne das fremde Dritte involviert sind?
  • Erfasst Ihre angestrebte Lösung alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt zu Ihrem Unternehmen stehen (neben Ihren Mitarbeitern auch Ihre Geschäftspartner und deren Mitarbeiter)?
  • Wahrt Ihre Lösung die Anonymität und Vertraulichkeit des Hinweisgebers?
  • Hält die Lösung alle datenschutzrechtlichen Anforderungen ein?

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier. Kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner unter der Nummer 06245 9499650‬.