In vielen Kommunen sind die Verwaltungen beim Thema Hinweisgeberschutz und der Umsetzung der EU-Richtlinie augenblicklich inaktiv und warten, bis das Gesetz die parlamentarische Hürde genommen hat. Da wir durch die Verzögerung bei der Umsetzung in deutsches Recht bereits wertvolle Zeit verloren haben, rechnen wir mit kurzen Fristen für die Einführung des Digitalen Hinweisgebersystems. Doch es gib auch Ausnahmen wie wir heute erfahren. Wenn Sie dazu mehr erfahren möchten kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.