AKTUELL 12.7.2022: Wann werden die Kommunen aktiv?

In vielen Kommunen herrscht momentan eine gewisse Inaktivität im Hinweisgeberschutz und der Umsetzung der EU-Richtlinie. Viele Verwaltungen warten ab, bis das Gesetz die parlamentarische Hürde genommen hat, bevor sie aktiv werden. Diese Verzögerung hat bereits wertvolle Zeit gekostet, und es ist nunmehr wichtig, dass die Einführung des Digitalen Hinweisgebersystems schnell vorangetrieben wird.

Um den verlorenen Zeitraum aufzuholen, rechnen wir mit knappen Fristen für die Implementierung des Digitalen Hinweisgebersystems in den betroffenen Kommunen. Eine rasche Umsetzung ist entscheidend, um den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten und eine transparente und integre Verwaltung zu fördern.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die uns heute bekannt geworden sind. Einige Kommunen haben sich bereits frühzeitig mit dem Thema Hinweisgeberschutz auseinandergesetzt und sind aktiv geworden, noch bevor das Gesetz in Kraft getreten ist. Diese Vorreiter zeigen, dass eine proaktive Herangehensweise möglich ist und dass der Schutz von Hinweisgebern eine hohe Priorität haben kann.

Wenn Sie mehr über diese Ausnahmen und die Erfahrungen dieser Kommunen bei der Implementierung des Hinweisgeberschutzsystems erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen wertvolle Erkenntnisse zu bieten, wie der Schutz von Hinweisgebern in der Verwaltung erfolgreich umgesetzt werden kann.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren.