AKTUELL 14.2.2022: Sichere Kommunikation mit hinweisgebenden Personen

Ja, unser digitales Hinweisgebersystem gewährleistet eine sichere Kommunikation mit der hinweisgebenden Person.

Die Sicherheit und der Schutz der hinweisgebenden Person stehen bei unserem Digitalen Hinweisgebersystem an erster Stelle. Gemäß der EU-Richtlinie stellen wir sicher, dass die Meldung anonym erfolgen kann, sodass die Identität der Person nicht bekannt gemacht werden muss.

Unser System bietet eine sichere Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und der bearbeitenden Person, auch bekannt als „Meldestellenbeauftragter“. Wir setzen eine Zweifaktor-Authentifizierung ein, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die sensiblen Daten haben. Dadurch wird sichergestellt, dass kein Unbefugter den Vorgang einsehen und Kenntnis der Meldung erhalten kann.

Die Vertraulichkeit der gemeldeten Informationen hat für uns höchste Priorität. Wir garantieren, dass die Daten verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind, um die Anonymität und Sicherheit der hinweisgebenden Person zu gewährleisten.

Wenn Sie mehr über unsere sichere Lösung und die Funktionsweise unseres Digitalen Hinweisgebersystems erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre Fragen zu klären.