Die EU-Richtlinie sichert Personen, die einen Verstoß melden, einen umfassenden Schutz zu. Die Meldung kann anonym erfolgen, die Identität der Person muss also nicht bekannt gemacht werden. Erfolgt die Meldung über ein digitales Hinweisgebersystem, muss eine sichere Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und der bearbeitenden Person („Meldestellenbeauftragter“) möglich sein. Stellt Ihr System das zur Verfügung? Das Digitale Hinweisgebersystem der complianceline GmbH stellt u.a. durch eine Zweifaktor-Authentifizierung sicher, dass kein Unbefugter den Vorgang einsehen kann und damit Kenntnis der sensiblen Daten erhält. Möchten Sie mehr über diese Lösung wissen? Kontaktieren Sie uns!