AKTUELL 15.3.2022: Ein Schritt zurück, dafür zwei Schritte nach vorn?

Die letzte Bundesregierung hatte es glatt versäumt, die entsprechenden EU-Vorgaben zum Whistleblowing-Schutz rechtzeitig (Stichtag 17.12.2021) umzusetzen. Inzwischen hat die EU-Kommission die Verzögerung auf ihrer Agenda und „Blaue Briefe“ an die entsprechenden EU-Länder verschickt. Bekommen wir jetzt ein besseres Gesetz? Was die Große Koalition versäumt hat holt die Ampelkoalition jetzt nach. Die Zeit zur Umsetzung drängt da die EU-Kommission ihrerseits aktiv ist und Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird. Noch scheint es nicht einmal einen Entwurf zu geben. Diesen will man (das Bundesjustizministerium) demnächst vorliegen zu haben. Mit der Umsetzung in deutsches Recht hapert es ja etwas. Das muss nicht schlecht sein. Hatten sich doch die Großkoalitionäre bei der Ausweitung der EU-Richtlinie 2019/1937 auf Verstöße gegen deutsche Recht nicht verständigen können. Im Koalitionsvertrag der „Ampel“ steht jedenfalls, dass man sich nicht mit dieser Minimalvariante der Richtlinie zufrieden geben möchte.