Wer Missstände in Unternehmen oder bei Behörden meldet, soll zukünftig arbeitsrechtlich besser geschützt werden. Zum BMJ-Entwurf melden sich viele kritische Stimmen. Wie gut schützt er Whistleblower wirklich und bricht der Entwurf nicht mit dem Koalitionsvertrag und EU-Recht?
Die Fachleute aller Beteiligten haben sich die 100 Seiten vorgenommen und einige Ungereimtheiten gefunden. Die verfassungsrechtlichen Pflichten eines Beamten seien nicht ausreichend erfasst und die Abgabe eines anonymen Hinweises führt nicht zwingend zu einer Bearbeitung.
Bei der Frage des Konzernprivilegs steuert der Entwurf auf Konfrontation mit der EU. Die zuständige Abteilung der EU hat in mehreren Stellungnahmen diese Auslegung als ausgeschlossen bezeichnet. Hier droht ein Vertragsverletzungsverfahren und vor dem Europäischen Gerichtshof mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Niederlage.