AKTUELL 16.5.2022: Kommentare zum BMJ-Entwurf

Whistleblower-Schutzgesetz: Kontroverse Diskussionen und Kritik am BMJ-Entwurf

Das Ziel des geplanten Whistleblower-Schutzgesetzes, arbeitsrechtlichen Schutz für Hinweisgeber in Unternehmen und Behörden zu stärken, wird derzeit heftig diskutiert. Der 100-seitige BMJ-Entwurf hat viele kritische Stimmen hervorgerufen, da einige Fachleute Ungereimtheiten und Mängel im Gesetzestext festgestellt haben.

Ein Hauptkritikpunkt betrifft die Erfassung der verfassungsrechtlichen Pflichten eines Beamten. Hier wird bemängelt, dass der Entwurf nicht ausreichend klar und präzise ist, um den Schutz von Beamten bei der Meldung von Missständen angemessen zu gewährleisten.

Ein weiterer kritischer Aspekt betrifft die Abgabe anonymer Hinweise. Der Entwurf sieht vor, dass anonyme Hinweise nicht zwingend bearbeitet werden müssen. Diese Regelung stößt auf Widerstand, da sie die Möglichkeit eröffnet, dass Hinweise aus Angst vor Repressalien nicht anonym eingereicht werden, was die Wirksamkeit des Schutzgesetzes beeinträchtigen könnte.

Die Frage des Konzernprivilegs ist ein weiterer Streitpunkt. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein internes Meldesystem einrichten müssen. Jedoch hat die zuständige EU-Abteilung in mehreren Stellungnahmen klargestellt, dass das Konzernprivileg in dieser Auslegung ausgeschlossen ist. Diese Kontroverse könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren mit der EU führen, und es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Diskussionen und Kritik am BMJ-Entwurf verdeutlichen, dass der Schutz von Whistleblowern eine komplexe und sensible Angelegenheit ist. Es erfordert eine gründliche Prüfung und Abwägung der rechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte, um ein robustes und effektives Schutzgesetz zu schaffen, das den Interessen der Hinweisgeber und der Unternehmen gleichermaßen gerecht wird.

Fazit: Der BMJ-Entwurf zum Whistleblower-Schutzgesetz ist derzeit Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die Kritikpunkte beziehen sich auf die Erfassung der verfassungsrechtlichen Pflichten von Beamten, die Bearbeitung anonymer Hinweise und die Auslegung des Konzernprivilegs im Einklang mit dem EU-Recht. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf weiterentwickelt wird, um den Schutz von Whistleblowern angemessen zu gewährleisten und mögliche Konflikte mit dem Koalitionsvertrag und EU-Recht zu vermeiden.