AKTUELL 18.7.2022: Eine aktuelle Einschätzung

Die Vorlage eines neuen Entwurfs zum Hinweisgeberschutzgesetz durch den Gesetzgeber ist zweifellos zu begrüßen. Dieser Schritt erfolgt vor allem aufgrund europarechtlicher Vorgaben, die eine entsprechende Gesetzgebung drängend erforderlich machen. Der vorliegende zweite Entwurf geht teilweise über die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie hinaus, während an einigen Stellen die Schutzmaßnahmen nicht weit genug reichen. In dem Entwurf von Marco Buschmann werden Hinweisgeber nicht nur bei Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht geschützt, sondern auch bei Meldungen von Verstößen gegen bestimmte Bereiche des nationalen Rechts. Allerdings wird bemängelt, dass der Entwurf nur Meldungen von bestimmten Rechtsverstößen abdeckt, wie straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße. Dadurch bleiben Meldungen vieler anderer potenzieller Missstände unberücksichtigt. Die Komplexität des Gesetzentwurfs entsteht durch die Notwendigkeit für Hinweisgeber, einen Katalog im Gesetz zu durchgehen, um herauszufinden, ob der von ihnen beobachtete Verstoß tatsächlich in den Geltungsbereich fällt. Dies führt zu einer gewissen Unsicherheit für die Hinweisgeber und erschwert die effektive Meldung von Missständen. Es ist daher wichtig, dass das Gesetz klarer und präziser formuliert wird, um die Rechte der Hinweisgeber zu stärken und ihnen einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. Unternehmen in Deutschland sind gut beraten, ein effektives internes Meldesystem zu etablieren, um mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Der Gesetzentwurf sieht ein Bußgeld von bis zu 20.000 EUR vor, falls keine interne Meldestelle eingerichtet wird. Durch die Gleichstellung von internen und externen Meldesystemen haben Hinweisgeber die Möglichkeit, sofort extern zu melden, falls die interne Meldestelle fehlt. Im Sinne eines Unternehmens ist es jedoch ratsam, dass Hinweisgeber zunächst intern melden, da dies dem Unternehmen ermöglicht, alle relevanten Informationen zu erhalten und potenzielle Probleme eigenständig zu lösen, bevor staatliche Kontrollen eingeleitet werden. Eine gut funktionierende interne Meldestelle kann zur Lösung von Problemen innerhalb des Unternehmens beitragen und gleichzeitig einen Beitrag zur Förderung einer transparenten und verantwortungsbewussten Unternehmenskultur leisten.