AKTUELL 19.4.2022: Konzernprivileg und zentrale Hinweisgebersysteme

Bei großen, grenzüberschreitend tätigen Konzernunternehmen, deren Mitarbeiter in aller Regel Meldungen an ein zentrales Hinweisgebersystem bei der Muttergesellschaft abgeben können, greift der Rückgriff auf das System der Muttergesellschaft zukünftig nicht mehr.

Die EU-Kommission hat in Stellungnahmen vom 02.06., 29.06. und 16.07.2021 klargestellt: Unternehmen dürfen die Entgegennahme von Meldungen auf externe Dritte auslagern. Allerdings stellen die Konzernmutter oder eine andere Konzerngesellschaft keine externe Dritte dar. Unternehmen ab 250 Mitarbeiten müssen also ihr eigenes Digitales Hinweisgebersystem etablieren.