AKTUELL 20.9.2021: Auch Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen ein Hinweisgebersystem bereitstellen.

Die EU-Richtlinie 2019/1937 nimmt auch Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern in die Pflicht. Sie müssen ebenfalls ein anonymes digitales Meldesystem etablieren. Was für die juristischen Personen des privaten und öffentlichen Sektors gilt ist in § 8 geregelt. Bis zur Bundestagswahl sind es nur noch wenige Tage und die Kandidaten befinden sich auf der Zielgeraden und im Tunnel. Da die Richtlinie 2019/1937 bis zum 17.12.2021 umgesetzt werden muss, wird die neue Bundesregierung schnell handeln.

Handeln Sie ebenfalls und beschäftigen Sie sich frühzeitig mit den Inhalten.

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