Die EU-Kommission hat an 24 EU-Staaten, darunter auch Deutschland, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Empfänger der „blauen Briefe“ haben die EU-Richtlinie 2019/1937 bisher nicht umgesetzt. Die erste Stufe des Verfahrens hat die Kommission am 27. Januar mit dem Verschicken der Schreiben eingeleitet. Die betroffenen Länder haben nun wenige Monate Zeit, um zu reagieren. Im nächsten Schritte dürften sich die Vertragsverletzer vor dem Europäischen Gerichtshof wiederfinden. Dieser wird dann gegebenenfalls Sanktionen verhängen.