Sie möchten es sicher vermeiden, dass sich Hinweisgeber an die Öffentlichkeit wenden. Werden Sie aktiv und richten Sie frühzeitig Ihr Digitales Hinweisgebersystem ein. Sowohl Ihre Mitarbeiter als auch sonstige Hinweisgeber können sich an das interne System des Unternehmens wenden. Die notwendige Aufklärung kann zunächst intern erfolgen, viele der eingehenden Hinweise lassen sich auf diesem Weg geräuschlos bearbeiten.
Gelangen Streitigkeiten an die Öffentlichkeit führt das häufig zu Reputationsschäden. Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Möglichst schnell ein eigenes System zu etablieren, signalisiert allen Beteiligten eine positive Unternehmenskultur und eine offene und ehrliche Kommunikation. Rechnen Sie nach der Umsetzung in deutsches Recht mit einer kurzen Umsetzungsfrist. Der Gesetzgeber wird Druck machen, schließlich sollte das bereits zum 17.12.2021 umgesetzt sein.