AKTUELL 31.1.2022: Schnelle Umsetzung eines sicheren Digitalen Hinweisgebersystems – jetzt handeln

Um zu vermeiden, dass sich Hinweisgeber an die Öffentlichkeit wenden, ist es ratsam, frühzeitig ein sicheres Digitales Hinweisgebersystem einzurichten. Durch die Implementierung eines internen Systems können sowohl Mitarbeiter als auch externe Hinweisgeber vertraulich und anonym Meldungen über mögliche Verstöße oder Missstände im Unternehmen abgeben. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, die eingehenden Hinweise diskret und effektiv zu bearbeiten, bevor sie öffentlich bekannt werden.

Streitigkeiten oder öffentlich bekanntgewordene Missstände können zu erheblichen Reputationsschäden für ein Unternehmen führen. Es ist daher wichtig, dieses Risiko nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Durch die frühzeitige Etablierung eines eigenen Hinweisgebersystems signalisiert das Unternehmen seinen Mitarbeitern und externen Beteiligten eine positive Unternehmenskultur, die auf offener und ehrlicher Kommunikation basiert.

Es ist ratsam, die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in deutsches Recht schnellstmöglich voranzutreiben, da der Gesetzgeber Druck ausüben wird, um die gesetzliche Frist einzuhalten. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern ihr internes Meldesystem bis zum 17. Dezember 2021 etabliert haben sollten. Eine zeitnahe Umsetzung zeigt das Engagement des Unternehmens für Transparenz, Integrität und einen verantwortungsvollen Umgang mit Hinweisen auf mögliche Verstöße.

Für die Einführung und Umsetzung Ihres eigenen Digitalen Hinweisgebersystems stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie dabei, eine sichere und effektive Lösung zu schaffen, die den Anforderungen des Gesetzes und den Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht wird. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten.