Mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes sollen Arbeitnehmer oder Beamte künftig umfassend vor Repressalien geschützt werden. Dies könnten die Kündigung oder eine Abmahnung sein. Sobald sie auf Straftaten oder Verstöße aus ihrem beruflichen Umfeld aufmerksam machen, soll ihnen das neue Gesetz umfassenden Schutz bieten.
Da Deutschland bei der Umsetzung gezögert hat, wurde ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU eingeleitet.
Mittlerweile gibt es einen zweiten Entwurf – diesmal heißt der verantwortliche Minister Marco Buschmann – und auch an diesem Text scheiden sich die Geister. Kritikpunkte sind u.a.:
- „legislative Übererfüllung“
- Verstöße gegen EU-Recht als auch gegen nationales Recht sollen meldepflichtig sein
- Soll eine Meldung INTERN oder EXTERN gemeldet werden?
- Wird der Kündigungsschutz unnötig aufgewertet?