EU-Richtlinie und deutsches Gesetz – was gilt?

Es gibt die EU-Richtlinie und ein deutsches Gesetz. Sie sind ähnlich, aber nicht gleich. Was gilt denn nun?

Anders als eine EU-Vorordnung, die als „Vollharmonisierung“ bezeichnet wird und unmittelbar anwendbares Recht in jedem EU-Mitgliedsstaat ist, ist eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Nur in sehr seltenen Fällen – wenn es keinen Interpretationsspielraum für den nationalen Gesetzgeber mehr gibt – kann eine Richtlinie direkt gelten. Diese Umsetzung in nationales Recht nennt man Transformation.

Bei einer Transformation einer EU-Richtline kommt es jedoch nur zu einer teilweisen Harmonisierung des europäischen Rechts, da die Nationalstaaten die Richtlinie unterschiedlich auslegen und enthaltene Optionen nutzen. Die entstehende Gesetzgebung ist also in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich.

Eine nicht-erfolgte Umsetzung in nationales Recht kann die EU-Kommission mit Strafmaßnahmen gegen den Mitgliedsstaat belegen.