Können wir eigene Fallbearbeiter benennen?

Ja, Sie können eigene Fallbearbeiter benennen, die einen eigenen, verschlüsselten Zugang zum Portal erhalten. Das können Mitarbeiter des Unternehmens oder externe Personen (Rechtsanwalt, Ombudsmann, externer Ermittler) sein. Es ist nach § 15 HinSchG sicherzustellen, dass alle, die mit der Entgegennahme und Verarbeitung von Meldungen betraut sind, hinreichend unterwiesen sind. Kunden der complianceline GmbH erhalten die Möglichkeit, ohne weitere Kosten ihre internen Meldestellenbeauftragten über eine von der complianceline GmbH bereitgestelltes Schulungsportal entsprechend zu unterweisen und den Nachweis der Fachkunde zu erbringen.