Warum gehen besondere Vorschriften dem HinSchG vor?
§4 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) regelt die Vorrangigkeit besonderer Vorschriften.
Die Regelungen des HinSchG gelten grundsätzlich für alle Beschäftigten und Arbeitgeber. Sie stellen einen allgemeinen Standard dar, um den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten, die rechtswidriges Verhalten in ihrem Unternehmen aufdecken.
Allerdings enthält §4 HinSchG die Bestimmung, dass spezielle Vorschriften, die denselben Sachverhalt regeln, Vorrang vor dem HinSchG haben. Das bedeutet, wenn es für einen bestimmten Bereich spezielle gesetzliche Regelungen zum Hinweisgeberschutz gibt, dann gehen diese Regelungen dem allgemeinen HinSchG vor.
Der Grund dafür liegt in der Spezifität dieser Regelungen. Oft sind solche besonderen Vorschriften präziser und an die speziellen Gegebenheiten des jeweiligen Bereichs angepasst. Sie können deshalb einen effektiveren oder angemesseneren Schutz für Hinweisgeber bieten.
Es ist wichtig, dass bei der Anwendung des Hinweisgeberschutzgesetzes stets geprüft wird, ob besondere Vorschriften existieren, die den gleichen Sachverhalt regeln und möglicherweise Vorrang haben.