Was ist der Unterschied zwischen internen und externen Meldestellenbeauftragten?
Die Unterscheidung zwischen internen und externen Meldestellenbeauftragten dient der Klarstellung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten:
- Interne Meldestellenbeauftragte sind im Unternehmen als Mitarbeiter tätig und übernehmen die Aufgaben einer Meldestelle,
- Externe Meldestellenbeauftragte sind externe Dritte, Dienstleister oder Ombudspersonen, die vom Unternehmen beauftragt werden, die Funktion einer Meldestelle wahrzunehmen. Diese Dienstleistung als externe Meldestellenbeauftragte bieten wir gerne an.
In der Organisation der Meldestelle ist das Unternehmen nach §14 Abs. 1 HinSchG frei, d.h. es kann nach eigenem Ermessen interne oder externe Meldestellenbeauftragte einsetzen. Es ist wichtig, die jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten klar zu definieren, um eine effektive und rechtskonforme Umsetzung des Hinweisgeberschutzes sicherzustellen uns Haftungsfragen zu entgehen.