Was ist der Unterschied zwischen internen und externen Meldestellenbeauftragten?

Die Unterscheidung zwischen internen und externen Meldestellenbeauftragten dient der Klarstellung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten:

In der Organisation der Meldestelle ist das Unternehmen nach §14 Abs. 1 HinSchG frei, d.h. es kann nach eigenem Ermessen interne oder externe Meldestellenbeauftragte einsetzen. Es ist wichtig, die jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten klar zu definieren, um eine effektive und rechtskonforme Umsetzung des Hinweisgeberschutzes sicherzustellen uns Haftungsfragen zu entgehen.