Als externe Meldestellenbeauftragte übernehmen wir die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Ihrem Unternehmen.

Wir stellen sicher, dass

  • Sie ein einfach zu bedienendes, einladendes elektronisches Hinweisgebersystem erhalten, das nach Ihrem Corporate Design gestaltet ist und Ihre Farben nutzt und auf Sie zugeschnittene texte und Sprachen verwendet.
  • Prozesse, Verantwortlichkeiten und Kontakte im Vorfeld abgestimmt sind.
  • Sie über ein Team von geschulten, externen Meldestellenbeauftragten verfügen, die sicherstellen, dass
    • der Eingang werktäglich überwacht wird
    • SPAM und fachfremde Meldungen ausgesondert werden
    • echte Meldungen gem. festgelegtem Alarmierungsplan unverzüglich weitergereicht werden
    • der Eingang der Meldung dem Hinweisgeber binnen 7 Tagen bestätigt wird
    • etwaige Rückfragen zum und evtl. Antworten vom Hinweisgeber koordiniert werden
    • nach spätestens 3 Monaten eine abgestimmte Abschlussmeldung an den Hinweisgeber versandt wird.
  • alle gesetzlichen Anforderungen professionell und effizient erfüllt werden.