Als externe Meldestellenbeauftragte übernehmen wir die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Ihrem Unternehmen.
Wir stellen sicher, dass
- Sie ein einfach zu bedienendes, einladendes elektronisches Hinweisgebersystem erhalten, das nach Ihrem Corporate Design gestaltet ist und Ihre Farben nutzt und auf Sie zugeschnittene texte und Sprachen verwendet.
- Prozesse, Verantwortlichkeiten und Kontakte im Vorfeld abgestimmt sind.
- Sie über ein Team von geschulten, externen Meldestellenbeauftragten verfügen, die sicherstellen, dass
- der Eingang werktäglich überwacht wird
- SPAM und fachfremde Meldungen ausgesondert werden
- echte Meldungen gem. festgelegtem Alarmierungsplan unverzüglich weitergereicht werden
- der Eingang der Meldung dem Hinweisgeber binnen 7 Tagen bestätigt wird
- etwaige Rückfragen zum und evtl. Antworten vom Hinweisgeber koordiniert werden
- nach spätestens 3 Monaten eine abgestimmte Abschlussmeldung an den Hinweisgeber versandt wird.
- alle gesetzlichen Anforderungen professionell und effizient erfüllt werden.
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