Was bedeutet es, den Service als externe Meldestellenbeauftragte zu nutzen?
Als externe Meldestellenbeauftragte übernehmen wir die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Ihrem Unternehmen.
Wir stellen sicher, dass
- Sie ein einfach zu bedienendes, einladendes elektronisches Hinweisgebersystem erhalten, das nach Ihrem Corporate Design gestaltet ist und Ihre Farben nutzt und auf Sie zugeschnittene texte und Sprachen verwendet.
- Prozesse, Verantwortlichkeiten und Kontakte im Vorfeld abgestimmt sind.
- Sie über ein Team von geschulten, externen Meldestellenbeauftragten verfügen, die sicherstellen, dass
- der Eingang werktäglich überwacht wird
- SPAM und fachfremde Meldungen ausgesondert werden
- echte Meldungen gem. festgelegtem Alarmierungsplan unverzüglich weitergereicht werden
- der Eingang der Meldung dem Hinweisgeber binnen 7 Tagen bestätigt wird
- etwaige Rückfragen zum und evtl. Antworten vom Hinweisgeber koordiniert werden
- nach spätestens 3 Monaten eine abgestimmte Abschlussmeldung an den Hinweisgeber versandt wird.
- alle gesetzlichen Anforderungen professionell und effizient erfüllt werden.