Was ist der Unterschied zwischen einer externen und einer internen Meldestelle?
Eine interne Meldestelle ist nach §12 HinSchG eine Meldestelle bei einem Unternehmen.
Eine externe Meldestelle ist dagegen eine nach §19ff HinSchG eingerichtete Meldestelle bei einer Behörde.
Merke: eine ausgelagerte interne Meldestelle ist keine externe Meldestelle! Hier spricht man besser von internen und externen Meldestellenbeauftragten!
Der Hinweisgeber hat nach §7 HinSchG ein Wahlrecht, ob er sich an eine interne oder eine externe Meldestelle wendet, er ist in jedem Fall gleichermaßen geschützt.