Welche Vorteile bieten externe Meldestellenbeauftragte?

  • Unabhängigkeit:
    Externe Meldestellen sind unabhängig von den Unternehmen und agieren objektiv bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen. Dadurch wird möglichen Interessenkonflikten entgegengewirkt.
  • Vertraulichkeit und Schutz:
    Durch die externe Stelle wird die Vertraulichkeit der Hinweisgeber und der beteiligten Personen besser geschützt, da sie keine direkte Verbindungen zum Unternehmen haben und nicht weisungsgebunden sind. Ferner wird der externe Dienstleister im eigenen Interesse nicht seinen guten Ruf durch rechtswidrige (! – §§8,9 HinSchG!)  Indiskretion gegenüber aufs Spiel setzen.
  • Fachwissen und Erfahrung:
    Externe Meldestellenbeauftragte bringen spezialisiertes Fachwissen und Erfahrung sowohl im Betrieb einer technischen Plattform, in der Einrichtung entsprechender Prozesse und Alarmierungsketten und letztlich im konkreten Umgang mit Hinweisen und Whistleblowing-Fällen und den Hinweisgebern mit, was ihre Effektivität und Effizienz erhöht und teures Lehrgeld vermeiden hilft.
  • Objektive und unabhängig Untersuchungen:
    Durch die externe Position können unabhängige Untersuchungen von Hinweisen durchgeführt werden, was die Objektivität und Glaubwürdigkeit der Untersuchungsergebnisse fördert. Das kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter (Betriebsrat/Personalrat) ein eher angespanntes Verhältnis haben.
  • Neutralität und Konfliktvermeidung:
    Externe Meldestellenbeauftragte agieren neutral und können möglichen sowohl Interessenkonflikten als auch Eskalationen und Indiskretionen im „Flurfunk“ entgegenwirken.
  • Effektive Kommunikation:
    Durch die externe Position wird eine effektive und transparente Kommunikation mit den Hinweisgebern sowie den betroffenen Personen ermöglicht.
  • Reduzierung von Reputationsrisiken:
    Durch den Einsatz eines externen Meldestellenbeauftragten können Unternehmen potenzielle Reputationsrisiken im Zusammenhang mit Hinweisgeber-Fällen besser managen.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:
    Externe Meldestellenbeauftragte sind mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen vertraut und nach §15 Abs. 2 HinSchG unterwiesen und gewährleisten durch ihre nachgewiesene Fachkunde eine rechtskonforme Umsetzung des Hinweisgeber- und Whistleblowerschutzes.

Diese Vorteile machen einen externen Meldestellenbeauftragten zu einer attraktiven Option für Unternehmen, die eine unabhängige und effektive Meldestelle einrichten möchten.