Wer kann auf die Meldungen zugreifen?

Nur berechtigte Personen, die sog. Meldestellenbeauftragten, können auf die Meldungen zugreifen. In der Regel sind dies nur die von der complianceline GmbH als externe Meldestellenbeauftragte benannten Personen. Der Auftraggeber kann jedoch auch eigene interne (z.B. Rechtsabteilung) oder externe Fallbearbeiter (z.B. externen Rechtsanwalt) als weitere Meldestellenbeauftragte benennen. Die Empfänger bzw. zugriffsberechtigten Personen werden im aktuellen Hinweisgebersystem dem Hinweiegeber bei Abgabe der Meldung namentlich angezeigt. Alle internen oder externen Meldestellenbeauftragten, müssen nach §15 HinSchG die notwendige Fachkunde (Schulung/Zertifizierung) nachweisen.