Externer Meldestellenbeauftragter

Gerne übernehmen wir für Sie auch die Funktionen als Meldestellenbeauftragter. Wir bestellen für Ihr Unternehmen einen Spezialisten zum externen Meldestellenbeauftragten. Dieser ist in seiner Funktion nicht weisungsgebunden und berichtet direkt an Ihre Geschäftsleitung. Er hat ein unmittelbares Vortragsrecht. Insbesondere hat er die Interessen des Hinweisgebers zu vertreten. Er hat über die Identität der Hinweisgeber Verschwiegenheit zu wahren, solange dieser der Aufgabe der Anonymität nicht zustimmt. Als externer Meldestellenbeauftragter übernimmt er die Fürsorge über das Versenden der Eingangsbestätigung der Meldung nach spätestens 7 Tagen und die Rückmeldung über Folgemaßnahmen und den Stand der Untersuchung spätestens 3 Monate nach der Eingangsmeldung. Für die Rückmeldung über Folgemaßnahmen stellt Ihr Unternehmen dem Meldestellenbeauftragen rechtzeitig entsprechende Informationen bereit.