Rechtsgrundlagen zum
Hinweisgeber-
schutzgesetz

Rechtsgrundlagen zum
Hinweisgeberschutzgesetz

Der Hinweisgeberschutz ist zunächst europarechtlich in der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden geregelt. EU-Richtlinien müssen im Gegensatz zu Vorordnungen in nationales Recht umgesetzt (Transformiert) werden. Ein deutsches Umsetzungsgesetz zum Hinweisgeber-Schutz scheiterte jahrelang am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion und wurde Anfang 2023 von der Ampel-Koalition durchgesetzt.

EU Flagge

Die EU-Richtlinie ist am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten und macht in Art. 9 konkrete Vorgaben für Hinweisgebersysteme. Als Richtlinie ist sie aber kien direkt anwendbares Recht, sondern bedarf eines nationalen Umsetzungsgesetzes. 

EU Flagge und Deutschland Flagge

Das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie, das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.

 

Auch das Lieferketten-Gesetz fordert ein Meldesystem

Das verabschiedete Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) beinhaltet eine Verpflichtung deutscher Unternehmen, ein Meldesystem für Verstöße gegen das Gesetz einzuführen.

Warum sie nicht warten sollten:

Ein wirksames Hinweisgebersystem ist nicht über Nacht eingeführt. Was sie alles bedenken sollten…