RICHTLINIE (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

 

(Hinweisgeberschutz- oder Whistleblowing-Richtlinie)

Erwägungsgrund 35

Diese Richtlinie sollte vorsehen, dass Schutz zu gewähren ist, wenn Personen im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union beispielsweise im Zusammenhang mit den Unionshaushalt betreffendem Betrug Meldung erstatten.