Erwägungsgrund 051

Erwägungsgrund 51

Sehen juristische Personen des privaten Sektors keine internen Meldekanäle vor, sollte es klar sein, dass es Hinweisgebern möglich sein sollte, Meldungen extern an die zuständigen Behörden zu richten, und dass sie nach Maßgabe dieser Richtlinie vor Repressalien geschützt sein sollten.