RICHTLINIE (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

 

(Hinweisgeberschutz- oder Whistleblowing-Richtlinie)

Erwägungsgrund 72

In zahlreichen Politikbereichen, die in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, gibt es Kooperationsmechanismen, über die die zuständigen nationalen Behörden Informationen austauschen und bei Verstößen gegen das Unionsrecht, die eine grenzüberschreitende Dimension aufweisen, Folgemaßnahmen ergreifen.

Die Beispiele reichen vom System für Amtshilfe und Zusammenarbeit, das durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1918 der Kommission (36) eingerichtet wurde, in Fällen grenzüberschreitender Verstöße gegen die Unionsvorschriften für die Lebensmittelkette, über das Lebensmittelbetrug-Netz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (37), das Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte, das durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (38) eingerichtet wurde, das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (39), bis hin zum Forum für den Vollzug des Umweltrechts und für Umweltordnungspolitik, das durch den Beschluss der Kommission vom 18. Januar 2018 (40) eingerichtet wurde, zum Europäischen Wettbewerbsnetz, das durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 eingerichtet wurde und zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung gemäß der Richtlinie 2011/16/EU des Rates (41).

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten diese bestehenden Kooperationsmechanismen im Rahmen ihrer Verpflichtung, bei Meldungen über in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallende Verstöße Folgemaßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls in vollem Umfang nutzen.

Überdies könnten die Behörden der Mitgliedstaaten auch bei Verstößen mit grenzüberschreitender Dimension in Bereichen, in denen es solche Kooperationsmechanismen nicht gibt, außerhalb der bestehenden Kooperationsmechanismen zusammenarbeiten.