RICHTLINIE (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

 

(Hinweisgeberschutz- oder Whistleblowing-Richtlinie)

Erwägungsgrund 109

Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta, vor allem in Artikel 11, anerkannt wurden.

Folglich ist es von grundlegender Bedeutung, dass diese Richtlinie im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen umgesetzt wird, indem unter anderem die vollständige Wahrung der Meinungs- und der Informationsfreiheit, des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten, der unternehmerischen Freiheit, des Rechts auf einen hohen Verbraucherschutz, des Rechts auf ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit, des Rechts auf ein hohes Umweltschutzniveau, des Rechts auf eine gute Verwaltung, des Rechts auf wirksamen Rechtsbehelf und der Rechte der Verteidigung sichergestellt wird.