Seit dem 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten verpflichtet, das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen.
Hinweisgeberschutzgesetz! – Was nun?
unter 50 Mitarbeiter
Kleine Unternehmen müssen kein Hinweisgebersystem einführen, ihre Beschäftigte, können Meldungen bei behördlichen Meldestellen abgeben.
Vielleicht möchten manche Unternehmen lieber freiwillig ein Hinweisgebersystem einführen?
unter 50 ab 50 – 249 Mitarbeiter
Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern müssen seit dem 17.12.2023 ein Hinweisgeberverfahren eingeführt haben.
Zudem können Sie sich nach §14 HinSchG in Gruppen zusammentun und gemeinsam eine Meldestelle betreiben.
ab 250 Mitarbeiter
Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen seit dem 2.7.2023 über ein Hinweisgeberverfahren verfügen.
Öffentliche Beschäftigungsgeber
Öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen seit dem 2.7.2023 interne Meldestellen betreiben. Im Gegensatz zu privaten Unternehmen, die eine Übergangsfrist haben, gibt es für öffentliche Arbeitgeber keine solche Frist. Diese Meldestellen sind wichtige Kanäle, um Bedenken oder Meldungen über mögliche Verstöße sicher zu äußern.
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