Wir übernehmen das Screenen der eingegangenen Meldungen des Hinweisgeber-Systems werktäglich zu den üblichen Bürozeiten. Gemäß Ihren Vorgaben werden dabei ungewollte Meldungen (wir nennen diese „SPAM“) ausgefiltert, sachfremde Meldungen (z.B. Hinweise an IT, Haustechnik, etc.) an vordefinierte Ansprechpartner weitergeleitet und die verbleibenden „echten“ Meldungen gem. einer abgestimmten Alarmierungsliste zur Bearbeitung an die jeweiligen Ansprechpartner innerhalb der Organisation oder von Ihnen benannte Externe (z.B. Rechtsbeistände) weitergeleitet.  

Der von Ihnen ernannte Meldestellenbeauftragte (intern oder extern) Ihres Unternehmens hat binnen 7 Tagen, über das bereitgestellte System, eine Eingangsmeldung an den Hinweisgeber zu senden. Ferner hat dieser über das bereitgestellte System, spätestens 3 Monate nach der Eingangsmeldung, eine Rückmeldung zum Stand des Verfahrens an den Hinweisgeber zu senden. 

Hinweisgeber: Frau flüstert man ins Ohr
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