Welche Anforderungen gibt es aus der EU-Richtlinie und dem deutschen Umsetzungsgesetz an ein Meldesystem?
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Sanktionierungen von Verstößen gegen die Hinweisgeberrichtlinie
Die „EU-Whistleblower-Richtlinie“ verpflichtet die nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie für Hinweisgebersysteme Sanktionen vorzusehen.
Das betrifft sowohl natürliche Personen wie Geschäftsführer und Vorstände, wie auch das Unternehmen selbst.
Was bedeutet das konkret?
WeiterlesenWarum ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz rasch nach der Wahl kommen wird.
- das Justizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt der inhaltlich über die EU-Richtlinie hinausgeht
- die Große Koalition aus Union und SPD konnte sich darauf nicht verständigen
- der Erfolg der Grünen wird die Union zu Zugeständnissen zwingen
- auch die SPD beharrt auf einem Hinweisgeberschutzgesetz
- Deutschland drohen Strafen seitens der EU wenn keine Umsetzung erfolgt
Warum sie mit der Einführung eines Hinweisgeber-Systems nicht warten sollten
- Langwieriger Prozess – rechnen Sie mit 12 Monaten
- Bindet Ressourcen
- aktive Unterstützung durch die Geschäftsleitung erforderlich
- Einbindung Betriebs-/Personalrat
- Einbindung Datenschutzbeauftragter
- Schaffung interner Regelungen
- Einrichtung und Konfiguration des Systems
- Aufsetzen und Testen von Prozessen
- interne Kommunikation
- externe Kommunikation
- Schulungen
Hinweisgebersystem – Wie sieht ein konkreter Fall aus
Was ist bei Eingang einer Meldung zu beachten?
Feedback nach spätestens …
Dokumentation Art. 18
Vertraulichkeit
Wahrung Datenschutz / need-to-know-Prinzip
Hinweisgebersystem verpflichtend ab Ende 2021
Die EU-Richtlinie 2019/1937 „EU-Richtline zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, oder auch „Whistleblowing-Richtlinie“ genannt, verpflichtet Betriebe ab 250 Mitarbeiter, sowie Behörden ab 17.12.2021 zur Einrichtung von sicheren und anonymen Meldekanälen: einem Hinweisgeber-System.
Hinsichtlich juristischer Personen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 für die Einführung von Hinweisgebersystemen.