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Hinweisgebersystem verpflichtend ab Ende 2021

Die EU-Richtlinie 2019/1937 „EU-Richtline zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, oder auch „Whistleblowing-Richtlinie“ genannt, verpflichtet Betriebe ab 250 Mitarbeiter, sowie Behörden ab 17.12.2021 zur Einrichtung von sicheren und anonymen Meldekanälen: einem Hinweisgeber-System.
Hinsichtlich juristischer Personen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 für die Einführung von Hinweisgebersystemen.

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