Die Zusammenarbeit mit Whistleblowern bietet Unternehmen große Chancen. Sie möchten doch sicherlich frühzeitig und ohne große Publicity über Verstöße informiert werden. Stärken Sie die Hinweisgeber und nehmen Sie deren Sorgen ernst. Wer sich zur Meldung eines Verstoßes entschlossen hat, trifft damit eine einschneidende Entscheidung. Der Hinweisgeber sollte sich Ihrer Unterstützung sicher sein können. Alle eingehenden Hinweise auf Verstöße sollten Sie nutzen, um die Fehlentwicklungen und Missstände im Unternehmen zu identifizieren und zu beseitigen. Sie bewahren die Anonymität des Whistleblowers und Sie schützen Ihre Mitarbeiter. Denken Sie daran: Frühzeitig identifizierte Risiken und die entsprechenden Gegenmaßnahmen schützen das Unternehmen.
Archiv für den Monat: November 2021
AKTUELL 22.11.2021: Erfahrungen aus der Schweiz
Interessante Zahlen aus der Schweiz – in einer Befragung gaben ca. ein Drittel der Unternehmen an, bei Ihnen treten illegales oder unethisches Verhalten auf. Das sind Verstöße gegen geltende (gesetzliche) Bestimmungen oder die gesellschaftlichen Vorstellungen von Ethik. Die Studie belegt, dass mehrheitlich Großunternehmen und Unternehmen die Aktivitäten im Ausland haben, häufiger von Missständen betroffen sind. Die statistischen Analysen zeigen uns, dass der Anteil der finanziellen Schäden von 100.000 EUR oder mehr recht hoch ist. Etwa die Hälfte der untersuchten Unternehmen kommuniziert intensiv mit den Mitarbeitern über die Konsequenzen eines aufgedeckten Missstandes. Die Öffentlichkeit erfährt weniger über solche Fälle.
Behalten auch Sie die Deutungshoheit. Beginnen Sie frühzeitig mit der Umsetzung Ihres Digitalen Hinweisgebersystems. Hier finden Sie weitere Informationen.
AKTUELL 15.11.2021: Report der Fachhochschule Graubünden
Auch 2021 untersucht der Whistleblowing Report die Maßnahmen von großen und kleinen Unternehmen. Wie werden dort Meldekanäle zur Prävention und Aufdeckung von Missständen einsetzt. Die Untersuchung beleuchtet die finanziellen Schäden, ihre Höhe und ebenso die durch erlangte Hinweise vermiedenen Schäden. Erstmalig wurden die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bereitschaft zur Meldung eines Verstoßes untersucht. Außerdem liefert er Aussagen über den aktuellen Stand der Vorbereitungen auf die EU-Richtlinie in europäischen Unternehmen. Die aktuelle Praxis zum Whistleblowing in Deutschland, der Schweiz, in Frankreich und in Großbritannien können Sie ausführlich in der Untersuchung aus Graubünden nachlesen. Hier geht es zur Fachhochschule.
AKTUELL 8.11.2021: Es gibt Vorreiter in Europa!
In Deutschland dümpeln die Verhandlungen der drei zukünftigen Koalitionäre vor sich hin. Scheinbar gibt es erste ernste Hindernisse. Willkommen in der Realität. Andere Länder in Europa sind da längst viel weiter. Neben Dänemark hat auch Schweden ein nationales Gesetz zum Hinweisgeberschutz verabschiedet. Ende September wurde das nationale Gesetz im schwedischen Parlament verabschiedet und tritt am 17.12.2021 in Kraft. Es geht in einigen Punkten deutlich über die EU-Richtlinie hinaus. Beispiele:
- Neben dem Hinweisgeber selbst, werden auch Personen geschützt, die dem Hinweisgeber Hilfe leisten.
- Alle Gemeinden, auch die mit weniger als 10000 Einwohnern, fallen in den Geltungsbereich des nationalen Gesetzes.
Wir warten weiterhin auf unser eigenes Gesetz. Andere Länder zeigen wie es geht und welche Möglichkeiten der Gestaltung bestehen.