Glossar – Begriffe im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Begriff | Bedeutung |
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Beschäftigte: | Personen, die in unterschiedlichen Kategorien einer Arbeit nachgehen, wie Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten, Personen in Heimarbeit, Menschen mit Behinderung in speziellen Einrichtungen usw.
ähnlich: “Arbeitnehmer” |
Beschäftigungsgeber: | natürliche oder juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen, die mindestens eine Person beschäftigen.
ähnlich: “Arbeitgeber” |
Beschäftigungsgeber (privat) – Private Beschäftigungsgeber: |
Beschäftigungsgeber mit Ausnahme juristischer Personen des öffentlichen Rechts und solcher Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen. |
Folgemaßnahmen: | Maßnahmen zur Prüfung der Stichhaltigkeit einer Meldung, zum weiteren Vorgehen gegen den gemeldeten Verstoß oder zum Abschluss des Verfahrens. |
Informationen über Verstöße: | begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße. |
Meldungen: | Mitteilungen von Informationen über Verstöße an interne oder externe Meldestellen. |
Meldestellenbeauftragter: | beschäftigte Person oder ein Dritter, die bzw. der vom Beschäftigungsgeber (Arbeitgeber), mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wurde; muss Interessenkonflikt-frei die Rolle ausüben können und hinreichend unterwiesen/geschult sein. |
Meldestelle, extern (externe Meldestelle) | |
Meldestelle (intern): | Nach § 12ff HinSchG eine aus mehreren beschäftigten Personen bestehende Arbeitseinheit oder ein Dritter, der bzw. die vom Beschäftigungsgeber (Arbeitgeber) mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wurden |
Offenlegung: | das Zugänglichmachen von Informationen über Verstöße gegenüber der Öffentlichkeit. |
Repressalien: | Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die eine Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung sind und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann. |
Verstöße: |
Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen |