Entgegennahme von
Hinweisen
Der Meldestellenbeauftragte ist dafür verantwortlich, Hinweise über Verstöße gegen Rechtsvorschriften von Hinweisgebern entgegenzunehmen und absolut vertraulich zu behandeln.
Bearbeitung der
Hinweise
Der Meldestellenbeauftragte prüft die Hinweise auf Stichhaltigkeit und leitet entsprechende Folgemaßnahmen ein, wie beispielsweise interne Untersuchungen oder die Weiterleitung an zuständige Stellen.
Vertraulichkeit und
Datenschutz
Der Meldestellenbeauftragte gewährleistet die Vertraulichkeit und den Datenschutz der Hinweisgeber und betroffenen Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wie der DSGVO und dem BDSG.
Regelmäßige
Berichterstattung
Der Meldestellenbeauftragte erstattet regelmäßige Bericht über den Stand der Bearbeitung von Hinweisen und informiert über ergriffene Folgemaßnahmen.
Bereitstellung von
Informationen
Der Meldestellenbeauftragte hat die Aufgabe, einfach verständliche und zugängliche Informationen über interne und externe Meldestellen und Verfahren bereitzustellen. Dies kann beispielsweise durch die Erstellung von Informationsmaterialien oder die Durchführung von Schulungen erfolgen.
Einrichtung und Betrieb geeigneter
Meldekanäle
Der Meldestellenbeauftragte unterstützt die Organisation bei der Einrichtung und dem Betrieb der internen Meldestelle, inklusive der Einführung eines digitalen Hinweisgebersystems und der geeigneten Meldekanäle.
Management der
Meldestelle
Ein Meldestellenbeauftragter übernimmt das Management der Meldestelle für das Unternehmen. Dies beinhaltet die Koordination der verschiedenen Prozesse und die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs.
Fachwissen im
Datenschutz
Ein Meldestellenbeauftragter bringt das Fachwissen mit, um die personenbezogenen Daten des Hinweisgebers und der beteiligten Personen DSGVOkonform zu verarbeiten. Dies beinhaltet die Einhaltung aller relevanten Datenschutzbestimmungen und die Implementierung geeigneter Datenschutzmaßnahmen.
Schulung für Meldestellenbeauftragte zum Erwerb des Fachkundenachweises
Bequem als Online-Training auf moderner e-Learning-Plattform
Inhalte der Schulung für Meldestellenbeauftragte
Ein externer Meldestellenbeauftragter bringt das Fachwissen mit, um die personenbezogenen Daten des Hinweisgebers und der beteiligten Personen DSGVOkonform zu verarbeiten. Dies beinhaltet die Einhaltung aller relevanten Datenschutzbestimmungen und die Implementierung geeigneter Datenschutzmaßnahmen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundlegende Begriffe
- Das Hinweisgeberschutzgesetz
- Schutz von Hinweisgebern
- Meldeverfahren
- Pflichten der Organisationen
- Sanktionen
- Berührungspunkte mit der DSGVO
- Anforderungen an die Meldestelle
- Fachkundiges Personal
- Vertraulichkeit
- Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot
- Zugänglichkeit
- Dokumentation
- Richtlinie
- Bearbeitung von Meldungen
- Hinweise entgegennehmen
- Fallbehandlung
- Rückmeldung
- Folgemaßnahmen
- Zusammenfassung
- Fallbeispiele
- Wissenstest
Worum geht es hier?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Mitarbeitende vor Repressalien beim Melden von Fehlverhalten oder Gesetzesverstößen im Unternehmen. In dieser Schulung für Meldestellenbeauftragte werden die Grundkenntnisse des Gesetzes, sowie die nötigen praktischen Fachkenntnisse, die für den Betrieb einer internen Meldestelle notwendig sind, vermittelt.
Freiheit von Interessenskonflikten
Gemäß § 15 Abs. 1 HinSchG sollen die Personen, die mit den Aufgaben der internen Meldestelle beauftragt werden, unabhängig sein bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, d.h. sie dürfen neben ihrer Tätigkeit für die interne Meldestelle andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen, es ist aber sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenkonflikten führen. Das ist sicher der Fall bei der Geschäftsleitung, aber möglicherweise auch bei der Personalleitung (Arbeitsrechts- oder Diskriminierungsfälle), der IT-Leitung (Datenschutzfälle), dem Einkauf und Vertrieb (Korruptions- und Kartellrechtsfälle) und der Rechtsabteilung (die in Streitfragen immer die Position des Unternehmens einnehmen müsste).
Notwendige Fachkunde
Gemäß § 15 Abs.2 HinSchG sollen die Personen, die mit den Aufgaben der internen Meldestelle beauftragt werden, über die notwendige Fachkunde verfügen. In Unterabschnitt 3 „Externe Meldestellen“ heißt es zudem in § 25 HinSchG, dass die, die für die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Personen regelmäßig für diese Aufgabe geschult werden sollen.
Wer sollte diesen Kurs machen?
- Verantwortliche in Unternehmen (oder öffentlichen Stellen), die interne Meldestellen einführen und betreiben müssen,
- Beschäftigte, sogenannte „Case-Manager“, die Teil der Organisationseinheit der Meldestelle sind und Meldungen entgegen nehmen und bearbeiten,
- Meldestellenbeauftragte für interne oder externe Meldestellen
- Compliance-Manager, die Umgang mit Meldungen haben