Externer Meldestellen-Beauftragter
Wir stellen Ihrem Unternehmen einen Spezialisten mit nachgewiesener Fachkunde gemäß §15 Abs. 2 HinSchG als externen Meldestellenbeauftragten zur Verfügung. Dieser ist in seiner Funktion unabhängig und berichtet direkt an Ihre Geschäftsleitung mit unmittelbarem Vortragsrecht.
Die externe Bestellung des Meldestellenbeauftragten schließt Interessenkonflikte aus und gewährleistet die Unabhängigkeit gemäß
§15 Abs. 1 HinSchG.
Aufgaben des externen Meldestellenbeauftragten
Der externe Meldestellenbeauftragte vertritt die Interessen der Hinweisgeber. Gemäß §13 HinSchG stellt er leicht verständliche und zugängliche Informationen über interne und externe Meldestellen und Verfahren bereit. Nach §8 HinSchG wahrt er die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber, es sei denn, diese stimmen gemäß §9 HinSchG der Offenlegung zu. Er führt das Verfahren nach §17 HinSchG, versendet innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung der Meldung und gibt spätestens nach 3 Monaten Rückmeldung über Folgemaßnahmen und den Stand der Untersuchung. Für diese Rückmeldung stellt Ihr Unternehmen dem Beauftragten rechtzeitig die nötigen Informationen zur Verfügung. Sollte der Hinweisgeber auf eine mündliche Übermittlung bestehen und keine telefonische oder audiovisuelle Übermittlung wünschen, ermöglicht der externe Beauftragte nach §16 Abs. 3 HinSchG ein persönliches Treffen.
Vorteile eines externen Meldestellenbeauftragten und seine Rolle im Hinweisgeberschutzgesetz
Ein effektives Hinweisgeberschutzgesetz verlangt eine interne Meldestelle für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf Rechtsverstöße im Unternehmen. Das Gesetz ermöglicht zudem die Beauftragung eines externen Meldestellenbeauftragten, der diese Aufgaben übernimmt.
Externe Meldestellenbeauftragte bieten Unabhängigkeit, Fachwissen und Erfahrung. Sie gewährleisten Vertraulichkeit und Datenschutz der Hinweisgeber. Unternehmen sollten sorgfältig einen externen Beauftragten auswählen, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Zusammenarbeit durch klare Melde- und Compliance-Prozesse geregelt ist.
Die Beauftragung eines externen Meldestellenbeauftragten ist eine effektive Lösung, um den Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten und interne Ressourcen zu schonen. Unternehmen behalten jedoch die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und müssen die Überwachung des externen Beauftragten sicherstellen.
Durch die richtige Auswahl und Zusammenarbeit schaffen Unternehmen eine wirksame Meldestelle, die Hinweisgeber ermutigt, Verstöße zu melden, und gleichzeitig den Schutz der Beteiligten sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellt.
Vorteile der Auslagerung
Die Beauftragung eines externen Meldestellenbeauftragten bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen:
Unabhängigkeit und Neutralität
Ein externer Beauftragter agiert unabhängig von internen Interessen und kann somit eine neutrale Position einnehmen.
Expertise und Erfahrung
Externe Beauftragte bringen spezifisches Fachwissen und umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Hinweisen sowie mit Hinweisgeber-Plattformen mit. Dies gewährleistet eine professionelle Bearbeitung und macht interne Schulungen überflüssig. Der Nachweis der Fachkunde ist nach §15 HinSchG vorgeschrieben und verhindert stressbedingte Fehlentscheidungen.
Vertraulichkeit und Anonymität
Externe Beauftragte gewährleisten den Schutz der Identität von Hinweisgebern und betroffenen Personen, da sie unabhängig von internen Strukturen arbeiten.
Ressourcen effizienz
Durch die Auslagerung an einen externen Beauftragten können Unternehmen interne Ressourcen schonen und sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
Funktion des externen Meldestellen – Beauftragten
Der externe Meldestellenbeauftragte übernimmt spezifische Aufgaben im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes:
Entgegennahme von Hinweisen
Der externe Beauftragte ist zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen zu Rechtsverstößen im Unternehmen.
Bearbeitung der Hinweise
Der externe Beauftragte prüft die Hinweise auf ihre Stichhaltigkeit und leitet erforderliche Maßnahmen ein, wie interne Untersuchungen oder die Weiterleitung an zuständige Stellen.
Berichterstattung
Der externe Beauftragte erstellt regelmäßige Berichte über den Bearbeitungsstand der Hinweise und informiert das Unternehmen über ergriffene Maßnahmen.
Unsere Preisoptionen: Einfach, transparent und flexibel
Verlassen Sie sich auf unsere Fachkenntnisse in der Compliance-Überwachung, um die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu erfüllen.
Ihre Vorteile
Kompletter Betrieb der Meldestelle mit digitalem Meldesystem und fachkundigem Beauftragten. Inklusive Software und täglichem Management des Eingangs und der Filterung.
Mehr als nur Software
Oft wird ein Hinweisgebersystem lediglich als Software verkauft. „Fallmanagement“ bedeutet in solchen Fällen meist nur, dass Sie Vorfälle in der Software dokumentieren können, ohne dass sich aktiv jemand darum kümmert.
Bei uns ist das anders: Unser Meldestellen-Service umfasst nicht nur die Bereitstellung des Hinweisgebersystems, sondern auch die vollständige Verwaltung und Bearbeitung eingehender Hinweise.
Wir übernehmen das gesamte Management für Sie!