AKTUELL 13.12.2021: Was will die Ampel?

Die drei Regierungsparteien haben im gemeinsamen Koalitionsvertrag nur ein kurzes Statement zum Whistleblowing hinterlassen. Der Wortlaut:

„Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“

Jetzt ist der neue Justizminister, Marco Buschmann, am Zuge. Er hat nun die Aufgabe, ein nationales Gesetz zu formulieren. Sein erster Entwurf wird uns zeigen, in welche Richtung die Bundesregierung gehen mag.