AKTUELL 25.4.2022: Das steht im neuen Gesetzentwurf

Wer auf bestehende Missstände in seinem Unternehmen oder in seiner Behörde hinweist, soll künftig besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines ca. 100-seitigen Gesetzentwurfs, den Bundesjustizminister Marco Buschmann an die anderen Ministerien, die Bundesländer und die beteiligten Verbände geschickt hat.

Der Gesetzentwurf soll den Whistleblowern und ihren Hinweisen auf Missstände geregelte Bahnen bieten. Dabei steht ein Digitales Meldesystem im Zentrum. Alle Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen ein internes Meldesystem einrichten. Die Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten haben dafür Zeit bis zum 17. Dezember 2023, die Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern sollten sofort handeln.

Für die Einrichtung der Meldestellen, rechnet das Ministerium laut Entwurf mit einmaligen Kosten für die Wirtschaft in Höhe von 190 Millionen EUR. Der laufende Aufwand wird auf rund 200 Millionen EUR pro Jahr geschätzt. Für die Verwaltungen werden Kosten von einmalig ca. 70 Millionen EUR erwartet. Die laufenden Kosten werden mit jährlich ca. 220 Millionen EUR veranschlagt.